Beschreibung | ||
Ständig bewohnt | ||
Versicherbar ist die Hauptwohnung, die vom Versicherungs- nehmer (und seiner Familie) ständig bewohnt wird. Bei Abwesenheiten von mehr als 60 Tagen hintereinander gilt die Wohnung als nicht ständig bewohnt. Nicht ständig bweohnte Wohnungen sind z.B. Zweit- oder FerienWohnungen etc. |
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