Beschreibung
     
  Ständig bewohnt  
  Versicherbar ist die Hauptwohnung, die vom Versicherungs-
nehmer (und seiner Familie) ständig bewohnt wird.
Bei Abwesenheiten von mehr als 60 Tagen hintereinander gilt die Wohnung als nicht ständig bewohnt. Nicht ständig bweohnte Wohnungen sind z.B. Zweit- oder FerienWohnungen etc.