Beschreibung
     
  Glasversicherung  
  Die Glasversicherung bietet Schutz für Gebäude- und Mobiliar-
verglasung der versicherten Wohnung bzw. des versicherten Einfamilienhauses. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Glasarten, inkl. Platten aus Glaskeramik, Scheiben von Aquarien/Terrarien, Verglasungen von Wintergärten und Verglasungen von Sonnenkollektoren, Scheiben und Platten aus Kuststoff sowie Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff und Glasbausteine bzw. Profilbaugläser. Von der Versicherung ausgenommen sind jedoch Beleuchtungskörper, Hohlgläser, Handspiegel, optische Gläser sowie sämtliche noch nicht fertig eingesetzte Scheiben bzw. Scheiben in noch nicht bezugsfertigen Wohnungen oder Einfamilienhäusern bzw. bereits beschdigte Scheiben.