Beschreibung
     
  Unterversicherung  
  Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hausrates, spricht man von einer Unterversicherung
(s. §56 VVG).
Im Schadenfall hat diese sog. Deckungslücke unangenehme Folgen für den Versicherungsnehmer. Der Versicherer zahlt den Schaden nur anteilig, d.h. der Schaden wird im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrates reguliert.

Unterversicherungsverzicht
Den Abzug oder die anteilige Zahlung vermeidet man üblicherweise mit der Vereinbarung eines sog. Unterversicherungsverzichts.
Unterversicherungsverzicht heißt, im Schadensfall wird vom Versicherer nicht geprüft, ob Unterversicherung vorliegt, d.h. der Schaden wird (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) voll erstattet.
Vereinbaren Sie eine Versicherungssumme von 650 € pro qm-Wohnfläche (pauschale Ermittlung der Versicherungssumme) gilt dieser Unterversicherungsverzicht automatisch.
Diese Garantie ist auch schriftlich in Ziff 13. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung festgehalten.