Beschreibung
     
  Fahrraddiebstahlschäden  
  Fahrraddiebstahlschäden sind grundsätzlich nur versichert, wenn dies besonders vereinbart wurde;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
1. das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
2. der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.