Krankheiten
Anzugeben sind Erkrankungen,
Behinderungen, Schmerzen (z.B. Ohnmachts- oder Schlaganfälle, Tuberkulose,
Zuckerkrankheit, Nerven- oder Geisteskrankheit, Epilepsie, Verlust von
Gliedmaßen, Gelenkversteifung, Lähmung, Taubheit, Blindheit), die bei der zu
versichernden Person vorliegen.
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