Krankheiten

Anzugeben sind Erkrankungen, Behinderungen, Schmerzen (z.B. Ohnmachts- oder Schlaganfälle, Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Nerven- oder Geisteskrankheit, Epilepsie, Verlust von Gliedmaßen, Gelenkversteifung, Lähmung, Taubheit, Blindheit), die bei der zu versichernden Person vorliegen.